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Der besondere Progressionsvorbehalt iZm Arbeitslosengeldbezügen und die einkommensteuerliche Behandlung von Vergleichen
In einem aktuellen Erkenntnis befasste sich das BFG mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen steuerfreie Arbeitslosengeldbezüge der Einkommensteuer unterliegen und den damit zusammenhängenden Berechnungsmethoden der Einkommensteuer nach § 3 Abs 2 EStG (Umrechnungsvariante und Kontrollrechnung). Weiter wurden die Steuerbegünstigungen des § 67 Abs 8 lit a EStG und deren Voraussetzungen und Anwendung beurteilt. Diese enthalten demnach einerseits die begünstigte Besteuerung von 7.500,00 Euro mit dem festen Steuersatz von 6 % und andererseits eine Steuerbefreiung von einem Fünftel (höchstens ein Fünftel des Neunfachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage) des Auszahlungsbetrages.
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) bezog im Jahr 2019 ein laufendes Gehalt, Arbeitslosengeldbezüge (für 244 Tage) sowie eine sogenannte Karenzentschädigung. Eine Arbeitnehmerveranlagung wurde von ihm eingebracht.
Die Karenzentschädigung war auf ein vereinbartes Konkurrenzverbot mit seinem ehemaligen Arbeitgeber zurückzuführen. Da, neben weiteren nicht gegenständlichen Ansprüchen, zwischen dem Bf und seinem ehemaligen Arbeitgeber keine Einigung über die Höhe der Karenzentschädigu...