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BFGjournal 7-8, August 2022, Seite 250

Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG, Entstehung des Abgabenanspruches bei unrichtig geltend gemachten Vorsteuern

Michaela Schmutzer

Im Jahr 2017 wurde eine Selbstanzeige zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 11 UStG, vorzunehmen gewesen im abweichenden Wirtschaftsjahr 5/2010 bis 4/2011 sowie zu nach Vertriebsstart weiterhin zu hoch geltend gemachten Vorsteuern zu noch nicht fertiggestellt gewesenen Wohnungen, bei Prüfungsbeginn einer abgabenbehördlichen Prüfung eingereicht. Die Prüfung hat jedoch (auch pandemiebedingt) bis 2021 gedauert, letztlich erfolgten die Abgabenfestsetzung und die Festsetzung der Abgabenerhöhung wenige Tage nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, daher war der Abgabenerhöhungsbescheid aufzuheben.


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RV/7100423/2022; Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht.

1. Der Fall

Mittels Selbstanzeige für einen belangbaren Verband, seine Geschäftsführer und Mitarbeiter vom wurden zu Prüfungsbeginn einer abgabenbehördlichen Prüfung Verkürzungen von Umsatzsteuer für das abweichende Wirtschaftsjahr 5/2010 bis 4/2011 einbekannt.

Es wurden durch die Gesellschaft Liegenschaften erworben und in der Folge einer unterschiedlichen Verwertung zugeführt. Für den Verkauf von Wohnungen war eine Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 11 UStG bei Vertriebsstart vorzunehmen, die zwar grundsätzlich erfolgt ist, jedoch n...

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