Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zurückweisung einer gegen die Bescheidbegründung gerichteten Beschwerde
Entscheidung: ; Revision nicht zugelassen.
Norm: § 260 Abs 1 lit a BAO.
W. R. – In ihrer Abgabenerklärung für das Jahr 2020 gab die Bf der Abgabenbehörde negative – aus der tagweisen Beherbergung einer Ferienwohnung resultierende – Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 1.054,13 Euro bekannt.
Das Finanzamt qualifizierte im mit datierten Einkommensteuerbescheid 2020 die Einkünfte aus der Beherbergung als solche aus Vermietung und Verpachtung, respektive legte diese (fälschlicherweise) im Betrag von – 1.053,63 Euro der – letztendlich in eine Gutschrift von 929,00 Euro mündenden – Abgabensetzung zu Grunde.
In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde wird im Wesentlichen die Subsumtion der Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung moniert und gleichzeitig der Antrag gestellt, diese – ob Anbietens des Domizils auf Internetplattformen – im Ausmaß von 1.054,13 Euro als solche aus ...