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BFGjournal 7-8, August 2022, Seite 239

Zweimal falsch macht es nicht richtig: Zur Zuordnung von Verbuchungen am Abgabenkonto und deren Korrektur

Robert Pernegger

Manchmal gelingt eine Überweisung an den Fiskus nicht so, wie es der Zahler beabsichtigt hatte, weil seine Angaben nicht richtig bzw nicht ausreichend sind.

Stellt sich später dann heraus, dass die am Abgabenkonto erfolgte Buchung nicht der Intention entsprach und „korrigiert“ die Finanzbehörde die Buchung, dann würde man annehmen, dass dies beim Abgabepflichtigen Gefallen finden würde.

Im vorliegenden Fall war es aber gerade die Berücksichtigung seiner ursprünglichen Absicht, die der Beschwerdeführer (Bf) nicht wollte. Er hatte es sich nämlich inzwischen anders überlegt und bekämpfte die nachträgliche Umbuchung (nach Ansicht des Finanzamtes eine bloße „Korrektur“) auf das Konto einer anderen Abgabepflichtigen.

Um den Betrag wieder auf sein Abgabenkonto zu bekommen, wollte er eine „Rückbuchung“ auf sein Konto, einfach gesagt: die „Korrektur der Korrektur“.


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RV/7102739/2018; Revision nicht zugelassen.

1. Der Fall

Gegenstand des Verfahrens war eine Beschwerde gegen einen Abrechnungsbescheid, und zwar die Rechtmäßigkeit einer am erfolgten Überrechnung (Lastschrift) eines Betrages von 14.307,79 Euro vom Abgabenkonto der Bf (A-GmbH) auf das Abgabenkonto einer anderen Abga...

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