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Vorsteuerberichtigung bei zuvor unterbliebener Veranlagung
Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, so ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges vorzunehmen. Fraglich war, ob die tatsächliche Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im Rahmen einer Steuererklärung Voraussetzung für die Berichtigungspflicht ist.
1. Die Fälle
Die vom BFG zu entscheidenden Fälle betrafen Telekommunikationsunternehmen aus dem Drittland, die im Jahr 01 weder einen Erstattungsantrag noch eine Umsatzsteuererklärung eingereicht haben.
Im Jahr 02 hat das Finanzamt auf ihre Anträge hin Vorsteuern erstattet. Im Zuge einer Kontrollmitteilung hat das Finanzamt erfahren, dass den Unternehmern im Jahr 02 Rabatte in nicht unbeträchtlicher Höhe gewährt wurden, die zu...