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BFGjournal 7-8, August 2022, Seite 223

Kreditzinsen und Kursverluste als nachträgliche Betriebsausgaben bei einem aus betrieblichen Gründen aufgenommenen Schweizer-Franken-Kredit

Julia Cermak-Kapl

Im vorliegenden Fall hatte das BFG über die steuerliche Berücksichtigung von nach der Betriebsaufgabe weiterhin anfallenden und aus dem Privatvermögen zu leistenden Zinszahlungen zu entscheiden sowie die Abzugsfähigkeit der infolge des Kursabfalls des Schweizer Franken entstandenen Kursverluste als nachträgliche Betriebsausgaben zu beurteilen. Die betriebliche Veranlassung von Einnahmen und Ausgaben endet nicht mit der Beendigung des Betriebes, sondern es liegen insoweit nachträgliche Betriebsausgaben vor, als die Aufwendungen mit der ehemaligen Tätigkeit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.


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RV/7102587/2020; Revision nicht zugelassen.

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (Bf) war als Zahnarzt in Wien tätig und nahm im Jahr 2000 einen über einen Tilgungsträger finanzierten Kredit mit 20-jähriger Laufzeit zur Übernahme einer zahnärztlichen Ordination auf. Als Kreditmodell diente ein endfälliger Fremdwährungskredit, wobei monatlich nur die fälligen Zinsen bezahlt und die monatliche Tilgungsrate an einen von der Bank gemanagten Tilgungsträger entrichtet wurde, der zum Ende der Laufzeit eine Rückzahlung des Kreditbetrages ermöglichen sollte.

Aufgrund einer schweren Erkranku...

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