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Rückerstattung von KESt an zypriotische Holdinggesellschaft
Im vorliegenden Fall beschäftigte sich das BFG abermals mit der Frage, ob bei einer zypriotischen Holdinggesellschaft die Voraussetzungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer (KESt), die auf die Ausschüttung der österreichischen Tochtergesellschaft einbehalten wurde, erfüllt sind. Da das BFG keine wirtschaftliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin feststellen konnte, war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen.
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; Revision
nicht zugelassen, Revision eingebracht. | § 22 BAO, Art 1
Abs 2 MT-RL |
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin (Bf) ist eine Company Limited by Shares (Ltd 1) mit Sitz auf Zypern. Sie wurde am mit einem Grundkapital von 1.000 Euro gegründet. Ihre Aktien wurden im April 2007 von einer...