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BFGjournal 7-8, August 2022, Seite 217

Rückerstattung von KESt an zypriotische Holdinggesellschaft

Melanie Mischkreu, Christian Oberkleiner und Pavel Knesl

Im vorliegenden Fall beschäftigte sich das BFG abermals mit der Frage, ob bei einer zypriotischen Holdinggesellschaft die Voraussetzungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer (KESt), die auf die Ausschüttung der österreichischen Tochtergesellschaft einbehalten wurde, erfüllt sind. Da das BFG keine wirtschaftliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin feststellen konnte, war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen.


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RV/4100351/2020; Revision nicht zugelassen, Revision eingebracht.
§ 22 BAO, Art 1 Abs 2 MT-RL

1. Der Fall

Die Beschwerdeführerin (Bf) ist eine Company Limited by Shares (Ltd 1) mit Sitz auf Zypern. Sie wurde am mit einem Grundkapital von 1.000 Euro gegründet. Ihre Aktien wurden im April 2007 von einer anderen, gleichfalls auf Zypern gelegenen Ltd 2 erworben, zugleich wurde das Grundkapital der Bf auf 11.100 Euro erhöht und eine Gesellschaftereinlage von 351.239.900 Euro geleistet.

Im Rahmen eines Vorhaltsverfahrens durch das Finanzamt wurde uA festgestellt, dass der überwiegende Teil der Anteile an der Ltd 2 direkt und indirekt von Herrn A gehalten werde. Weitere Anteile an der Ltd 2 halte die gemeinnützige russische RU 1-Stiftung, eine der größten gemeinnützi...

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