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Einbringung eines „rein tätigkeitsbezogenen“ Betriebes in eine GmbH – VwGH gibt grünes Licht
Die Einbringung eines einzelkaufmännischen Betriebes mit „rein tätigkeitsbezogenen“ Leistungen (hier: Unternehmensberatung) wurde in der Vergangenheit teils mit dem Argument der mangelnden Trennbarkeit von der Expertise des Einbringenden (Finanzamt) teils unter Hinweis auf die Angehörigenjudikatur des VwGH abgelehnt. Der VwGH hat dazu mit Erkenntnis vom , Ra 2019/15/0096, Klarstellungen getroffen und sich insbesondere mit der unterschiedlichen Argumentation von Finanzamt und BFG näher beschäftigt.
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RA 2019/15/0096, Aufhebung; E 4341/2018, mit Beschluss abgelehnt; RV/2101224/2017, Revision nicht zugelassen. | Art III UmgrStG |
1. Der Fall
Dieser Steuerfall ist in seinem Kern sehr einfach, durch diverse Nebenschauplätze und des unterschiedlichen Zugangs von Finanzamt und BFG bei den Ablehnungsgründen eher unübersichtlich.
Das erklärt zugleich, dass und warum es ihn überhaupt gibt: Ohne Fehlerhaftigkeit bei der Rückabwicklung der vom Finanzamt abgelehnten Betriebseinbringung hätte es diesen Fall vielleicht nicht gegeben. Diese Maßnahme hat sich angesichts grundlegend geänderter (damals aber nicht absehbarer) Verhältnisse beim Einschreiter bereits w...