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Amtsrevision: Operationskosten und Aufenthalt in Privatklinik als agB
Operationskosten und ein Aufenthalt in einer Privatklinik können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn dafür triftige medizinische Gründe vorliegen.
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RV/1100276/2020, Revision nicht zugelassen, Amtsrevision eingebracht. |
1. Der Fall
Im September 2019 zog sich die Beschwerdeführerin (Bf) eine Verletzung an der linken Schulter zu, die im Krankenhaus zunächst konservativ behandelt wurde.
Nach Zunehmen der Beschwerden wurde am ein MRT der Halswirbelsäule veranlasst.
Am stellte sich die Bf bei einem Neurochirurgen vor. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt bereits Lähmungserscheinungen in der linken Hand.
In Auswertung aller Befunde stellte der Arzt die Dringlichkeit einer Operation mit stationärer Aufnahme fest.
Ein Operationstermin in einem öffentlichen Krankenhaus hätte in der erforderlichen Schnelligkeit nicht zugesagt werden können.
Die Bf wurde daher am in einer Privatklinik aufgenommen, am dort operiert und am entlassen.
2. Die Entscheidung
Mehrere Schreiben zweier Ärzte lassen eindeutig erkennen, dass die Verletzung der Bf zunächst im öffentlichen Krankenhaus konservativ behandelt wurde. Die dennoch eintretende Verschlechterung ihres Leidenszustandes mit Lähmung...