Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das neue Homeoffice-Paket aus steuerrechtlicher Sicht
Mit dem steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets (zum Druckzeitpunkt: Beschluss des Nationalrats v zum 2. COVID-19-StMG, Behandlung im Bundesrat ausständig) soll Steuerpflichtigen ua ermöglicht werden, durch Homeoffice verursachte Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar mittels Werbungskostenabzug (§ 16 Abs 1 Z 7a EStG) zu berücksichtigen und ein von ArbeitgeberInnen an ArbeitnehmerInnen geleistetes Homeoffice-Pauschale als nicht steuerbar zu vereinnahmen (§ 26 Z 9 EStG). Wie die neuen steuerlichen Regelungen ausgestaltet werden sollen, zeigt der folgende Beitrag. Angemerkt sei, dass sich das BFG bereits in der Rechtslage vor der Gesetzesänderung mit Kosten zu beschäftigen hatte, die ebenso aufgrund von Homeoffice anfallen können. Zu einer Entscheidung enthielt das BFGjournal kürzlich eine umfassende Entscheidungsbesprechung.
1. Einleitende Bemerkungen
Aufgrund der COVID-19-Krise (im Folgenden auch „Krise“) wurde von Regierungsseite angeraten, MitarbeiterInnen – soweit möglich – die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Diese für viele Personen neue Erfahrung kann neben arbeitsrechtlichen, psychologischen, soziologischen und organisatorischen Konsequenzen auch steuerrechtliche Folgen nach sich ziehen. Steuerr...