Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 4, April 2013, Seite 153

Ausstellung eines Rückstandsausweises nach Konkurseröffnung

Johann Fischerlehner

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ausstellung eines Rückstandsausweises nach Konkurseröffnung
RV/2379-W/12
§§ 226, 229 BAO, § 110 IO

1. Der Fall

Mit Schreiben vom brachte der Masseverwalter im Konkurs des M.S. einen Widerspruch gemäß § 110 IO gegen die vom Finanzamt beim Konkursgericht in Höhe von 189.000,64 Euro angemeldete Forderung ein. Begründend wurde vorgebracht, dass diese Forderung vom Schuldner und von ihm in der allgemeinen Prüfungstagsatzung am bestritten worden sei. Da das Konkursgericht ihm als Masseverwalter zur Erhebung des Widerspruches gemäß § 110 IO eine Frist von zwei Monaten gesetzt habe, erhebe er innerhalb der offenen Frist den Widerspruch.

Das Finanzamt stütze die angemeldete Forderung auf den Rückstandsausweis vom . Über dieselbe Forderung gegen den Schuldner als Haftungsschuldner für die T-GmbH sei bereits am ein Haftungsbescheid erlassen worden, der rechtskräftig wurde.

Mit Bescheid vom wies das Finanzamt den Antrag ab. Gegen diesen Bescheid wurde eine Berufung eingebracht.

2. Die Entscheidung

Zunächst war festzustellen, dass der Masseverwalter den Widerspruch gemäß § 110 Abs. 3 IO gegen die angemeldete Forderung aus der Haftungsinanspruchnahme für die Abgaben der T-GmbH bzw. den daraufhin ergangenen Rückstandsausweis zu...

Daten werden geladen...