Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 4, April 2013, Seite 146

Unterlassene Verzinsung bei Rückforderung von zu Unrecht ausgeschütteten Gewinnanteilen als verdeckte Ausschüttung?

Melanie Raab und Bernhard Renner

Nicht vorgenommene Verzinsungen i. Z. m. Rückforderungsansprüchen von unternehmensrechtlich zu Unrecht offen ausgeschütteten Gewinnanteilen sind nach Ansicht des UFS keine verdeckten Ausschüttungen, weil insoweit zwischen Gesellschaft und Anteilseignern keine schuldrechtlichen Beziehungen vorliegen. Der – ansonsten bei verdeckten Ausschüttungen als Maßstab für derartige Vermögenszuwendungen heranzuziehende – Fremdvergleich scheitert überdies deshalb, weil Nichtgesellschafter, also Dritte, gar keinen Anspruch auf Gewinnausschüttungen haben.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/1513-W/10, RV/1514-W/10

1. Der Fall

Gesellschafter der berufungswerbenden GmbH sind zwei ausländische Gesellschafter mit Beteiligungen von 59,88 % bzw. 0,12 % sowie zwei inländische Gesellschafter mit einer je 20%igen Beteiligung am Stammkapital.

Der Jahresabschluss für 2002 erhielt zunächst einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Im Zuge der Jahresabschlusserstellung für 2003 wurden allerdings materielle Fehler entdeckt, und der Bestätigungsvermerk wurde widerrufen. Der geänderte Jahresabschluss für 2002 wurde im Jahr 2005 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Die vorgenommenen Korrekturen zogen eine Ä...

Daten werden geladen...