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Anzuerkennende doppelte Haushaltsführung auch bei Wegverlegung des Familienwohnsitzes
Liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung vor, ist nach Ansicht des UFS nicht zu unterscheiden, ob ein Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort neu begründet oder der Familienwohnsitz aus objektiv beachtlichen Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt wird. Die Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers kann sich auch daraus ergeben, dass dieses bei einer doppelten Haushaltsführung zur Verminderung der Abwesenheitstage vom Familienwohnsitz und damit verbunden zur Betreuung eines Kindes durch eine alleinerziehende Mutter erforderlich ist.
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RV/1752-W/12 |
1. Der Fall
Die Berufungswerberin ist alleinerziehende Mutter eines im Berufungszeitraum zwischen acht und zehn Jahre alten Sohnes. Der Sohn war während der ursprünglichen beruflichen Tätigkeit, die in der Regel keine auswärtigen Nächtigungen erforderte, tagsüber in der Schule und in einem Hort untergebracht. Mutter und Kind lebten in Wien in einer Wohnung, Schule und Arbeit befanden sich in Wien.
Die Berufungswerberin wechselte ihren Arbeitgeber. Ihr neuer Beruf erforderte regelmäßig längere Auslandsdienstreisen. Da der Vater ihres Kindes, Großeltern, Tante und Onkel des Kind...