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Indexierung von Familienleistungen unionsrechtswidrig
Entscheidung: , Kommission/Österreich, C-328/20.
Norm: Art 4, 7 und 67 VO (EG) 883/2004; Art 7 VO (EU) 492/2011.
Aus dem EuGH-Urteil:
Der Anpassungsmechanismus, nach dem das für die Höhe der Familienleistungen sowie der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen maßgebliche Kriterium der Auslandswohnsitz der Kinder ist, betreffe Wanderarbeitnehmer stärker als österreichische Staatsbürger. Er stelle daher eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nur zulässig sei, wenn sie objektiv gerechtfertigt ist, was aber nicht der Fall sei (Rn 103 ff.).
Zu Folge dieses Urteils wurde daher das vom Bundesfinanzgericht bereits vor dieser Klage gestellte Vorabentscheidungsersuchen (/2020, C-163/20), mit Beschluss vom , RE/7100001/2022, zurückgenommen.
Aus dem BFG-Beschluss:
Dem Urteil des Gerichtshofs zufolge ist Art 67 VO 883/2004 dahin auszulegen, dass die Familienleistungen, die ein Mitgliedstaat Erwerbstätigen gewährt, deren Familienangehörige in diesem Mitgliedstaat wohnen, exakt jenen entsprechen müssen, die er Erwerbstätigen gewährt, deren Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Kaufkraftunterschiede zwisc...