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BFGjournal 6, Juni 2022, Seite 198

Erste meritorische Entscheidung in einem Beschwerdeverfahren gegen einen Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO

Robert Pernegger

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I Nr 111/2010, wurde in § 118 BAO die Möglichkeit zur Erwirkung eines verbindlichen Auskunftsbescheides eingeführt. Dem Gesetzgeber ging es dabei darum, dass „durch die Einführung einer verbindlichen Rechtsauskunft ein Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit (mehr Planungssicherheit) erfolgen“ sollte. Im Laufe der Jahre wurde der Umfang der betroffenen Rechtsmaterien stetig erweitert.

Bisher schien im FinDok nur eine Berufung im Auskunftsbescheidverfahren auf, die allerdings nicht zu einer inhaltlichen Entscheidung führte, da der angefragte Sachverhalt bereits vorher verwirklicht worden war ().

Nunmehr liegt die erste meritorische Entscheidung über eine Beschwerde gegen einen Auskunftsbescheid vor. Hinsichtlich des angefragten Sachverhalts, einer Umgründung, waren zwischen den Parteien die Auswirkungen des Unionsrechtes in Verbindung mit dem EWR-Abkommen auf die Bestimmungen des Art III UmgrStG strittig.

Die belangte Behörde folgte bei ihrer Entscheidung über das Auskunftsbegehren nicht der im Antrag vorgeschlagenen rechtlichen Beurteilung. Die Antragstellerin erhob gegen diese Entscheidung Beschwerde und das BFG hatte über die r...

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