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BFGjournal 6, Juni 2022, Seite 191

Konzernverschmelzung und gruppeninterne Umgründung

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Wird ein Gruppenmitglied rückwirkend zum 31. 12. auf ein am Verschmelzungsstichtag nicht zur Gruppe gehörendes 100%iges Tochterunternehmen des Gruppenträgers verschmolzen und gehört dieses Tochterunternehmen am 1. 1. des Folgejahres zur Gruppe, ist die Regelung des § 9 Abs 5 vierter Satz KStG 1988 anwendbar und es kommt zu keinem Ausscheiden aus der Gruppe.


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RV/5100345/2019; Amtsrevision erhoben.
§ 9 Abs 5 vierter Satz KStG 1988

1. Der Fall

Mit Vertrag vom wurde das Gruppenmitglied Überträger GmbH als übertragende Gesellschaft auf die Übernehmer GmbH als übernehmende Gesellschaft zum Stichtag verschmolzen.

Die Übernehmer GmbH war zum kein Mitglied der Unternehmensgruppe, wohl aber zum Vertragszeitpunkt . Die Übernehmer GmbH scheint im Gruppenfeststellungsbescheid des Gruppenträgers für 2018 als Gruppenmitglied auf. Das Gruppenmitglied Überträger GmbH ist mit Gruppenfeststellungsbescheid vom ab dem Jahr 2017 in die Gruppe eingetreten.

2. Die Entscheidung

Im gegenständlichen Fall wurde ein Gruppenmitglied auf eine zum Verschmelzungsstichtag () nicht zur Gruppe gehörende Tochter des Gruppenträgers verschmolzen. Zum Vertragserrichtungszeitpunkt () bzw im Jahr 2018 war die aufnehmende Gesell...

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