Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

10. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3678-8 978-3-7073-3678-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 26 Baubeginn

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Materialien zur NÖ BO 2014

Erl zu § 26

Die Anzeigepflicht der Bauausführung wurde beibehalten. Die zeitliche Beschränkung ihrer Wirksamkeit war im Hinblick auf diverse Rechtsfolgen z.B. für die Erhebung von Einwänden durch Nachbarn (§ 22 Abs. 1) oder für eine Nichtigerklärung (§ 23 Abs. 9) notwendig.

Materialien zur NÖ BauO 1996

MB 8200-0

Zu § 26 NÖ BauO 1996:

Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, daß mit der Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens erst nach dem Eintritt der Rechtskraft begonnen werden darf.

MB 8200-3

Zu § 26 Abs 2 NÖ BauO 1996:

Hier soll verdeutlicht werden, dass sich diese Bestimmung nicht auf irgendein angezeigtes Vorhaben, sondern auf das bewilligte bezieht.

Anmerkungen

0) IdF LGBl 2015/1.

§ 26 NÖ BO 2014 entspricht im Wesentlichen § 26 NÖ BauO 1996. In Abs 1 wurde lediglich der 2. Satz angefügt.

Zu den Änderungen des § 26 NÖ BauO 1996 (soweit noch relevant):

Mit der Nov LGBl 8200-3 1. Nov wurde im Abs 2 das Wort „eines“ durch die Wortfolge „des bewilligten“ ersetzt.

1) Zum Begriff Bauherr s Anm 1 zu § 25 NÖ BO 2014.

2) Der Baubeginn ist zulässig:

a) Bei anzeigepflichtigen Verfahren nach § 15 NÖ BO 2014: nach der Einbringung der Bauanzeige ...

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.