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BFGjournal 6, Juni 2022, Seite 181

Freizügigkeitsleistung aus der Schweiz: Zuflusszeitpunkt und Drittelbegünstigung

Entscheidung: RV/6100053/2021; Revision nicht zugelassen.

Norm: § 124b Z 53 EStG 1988.

Ein Schweizer, der vor 2017 und vor Erreichen des Regelpensionsalters arbeitslos wurde, konnte seine Rentenansprüche aus dem obligatorischen Teil der 2. Säule des eidgenössischen Altersversorgungssystems (Säule 2a) zwar bis zum Regelpensionsalter über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG wahren, dies war aber nur gegen erhebliche Prämienzahlungen und damit nicht prämienfrei möglich.

Damit steht ihm auch bei der Auszahlung des obligatorischen Teils des Freizügigkeitskapitals mit einem Einmalbetrag nach Erreichen des Regelpensionsalters und nach seinem Zuzug nach Österreich die Drittelbegünstigung des § 124b Z 53 EStG 1988 zu.

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