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Kein Übergang des Verlustvortrags infolge vorherigen Verkaufs eines Teilbetriebs
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Kein Übergang des Verlustvortrags infolge vorherigen Verkaufs eines Teilbetriebs | |
RV/0188-G/11 | § 24 EStG 1988, §§ 4 Z 1 lit. a und c; 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG |
S. 1121. Der Fall
Die K-GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom gegründet. Sie betrieb in einem Einkaufszentrum ab Gründung als Franchisenehmerin einen Markenshop einer bestimmten Marke im Textilhandelsbereich. Dieses Geschäft war ab der Gründung der K-GmbH ihr einziger Standort (= Standort 1).
Im Jahr 2005 eröffnete die K-GmbH an einem anderen Standort (= Standort 2) einen weiteren Markenshop einer anderen Marke, ebenfalls als Franchisenehmerin eines anderen Franchisegebers.
Am verkaufte die K-GmbH das Geschäft am Standort 1 an die Österreich-Niederlassung der Franchisegeberin um 220.000 Euro netto mit dem gesamten Inventar (das Geschäft wurde tatsächlich nahtlos fortgeführt).
Im Jahr 2007 (also nach Verkauf des Standortes 1) eröffnete die K-GmbH an einem dritten Standort (Standort 3) wiederum einen Markenshop mit einer dritten Marke als Franchisenehmerin eines dritten Franchisegebers.
Mit Verschmelzungsvertrag vom wurde die K-GmbH als übertragende Gesellschaft rückwirkend zum auf die Berufungswerberin als übernehmende Gesellschaft verschmol...