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BFGjournal 1, Jänner 2021, Seite 11

Gutachten für eine kürzere Gebäuderestnutzungsdauer

Sandra Bourke

Um eine niedrigere Restnutzungsdauer anzusetzen und den damit einhergehenden buchhalterischen Aufwand vorzuziehen, werden der Finanzverwaltung häufig Gutachten vorgelegt. Diese Liegenschaftsbewertungen sind stets auf Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit zu prüfen.


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RV/5100604/2019, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer (Bf) hatte die gegenständliche Liegenschaft samt allen darauf errichteten Gebäuden am um 426.000 Euro erworben. Die bestehenden Mietverträge wurden übernommen. Zum Zeitpunkt der Übernahme waren alle vier Wohnungen vermietet und der ehemalige Eigentümer bewohnte sein Büro im Erdgeschoss.

Bei dem Gebäude, das 1961 bewilligt, errichtet und in den Folgejahren als Gewerbeobjekt intensiv genutzt worden ist, handelt es sich um die Betriebshalle einer Tischlerei.

2016 wurde das ehemalige Tischlereigebäude zu Wohnungen umgebaut und saniert.

Der Bf hat zum Beweis der kürzeren Nutzungsdauer vom selben Sachverständigen zwei Gutachten vorgelegt:

  • Gutachten vom (vorgelegt mit Vorhaltsbeantwortung vom ): Dieses geht von einer Restnutzungsdauer von 27 Jahren aus.

  • Gutachten vom (vorgelegt mit Beschwerde vom ): Dieses geht von einer Restnutzungsdauer vo...

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