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ASoK 9, September 2017, Seite 356

Der Beschäftigungsbonus ist da!

Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden, BGBl I 2017/83; Sonderrichtlinie und FAQ zum Beschäftigungsbonus, online abrufbar unter http://www.beschäftigungsbonus.at.

S. 357 In den Praxis-News vom April 2017 (ASoK 2017, 153 f) wurde über den Plan der Regierung berichtet, für zusätzlich eingestellte Arbeitskräfte einen Beschäftigungsbonus in Form der teilweisen Erstattung der Lohnnebenkosten einzuführen. Trotz aller zwischenzeitigen politischen Turbulenzen wurde dieses Vorhaben umgesetzt, indem Ende Juni die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlassen und eine Richtlinie geschaffen wurden. Im Detail stellen sich die Rahmenbedingungen für den Beschäftigungsbonus, dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Recht noch nicht endgültig geklärt ist, wie folgt dar:

1. Förderungsfähige Arbeitsverhältnisse sind

  • vollversicherungspflichtige

  • echte oder freie Dienstverhältnisse mit ehemals arbeitslos gemeldeten Personen, Bildungsabgängern oder Jobwechslern,

  • die ab dem beginnen,

  • keinen bloßen Konzernwechsel darstellen und

  • mindestens vier Monate kontinuierlich bestehen.

Lehrverhältnisse und geri...

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