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TPI 1, Februar 2018, Seite 32

Konzerninterne Lizenzgebühren

Wann sind Lizenzgebühren zu verrechnen? Welche Wege gibt es, um Lizenzgebühren fremdüblich zu ermitteln?

Sabine Bernegger

Auch als Folge von Feststellungen ausländischer Finanzverwaltungen, die bei Prüfungen auf die Verrechnung von Lizenzgebühren bestehen, gerät die Thematik immer stärker in den Fokus nationaler Betriebsprüfungen. Die Frage, ob bei bestimmten Sachverhalten Lizenzgebühren verrechnet werden dürfen oder – je nach Sichtweise – müssen, war zumindest in Deutschland bereits Gegenstand von zwei Entscheidungen des deutschen Bundesfinanzhofes; diese wurden auch in einem Schreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen verarbeitet. Wird die Verrechnung dem Grunde nach als notwendig bzw zulässig erachtet, stellt sich die fast noch schwierigere Frage nach der fremdüblichen Höhe. Die Einzigartigkeit lizenzfähiger Wirtschaftsgüter macht häufig eine Bestimmung aufgrund der Preisvergleichsmethode schwierig oder unmöglich. Das folgende Fallbeispiel zeigt einen unter bestimmten Umständen gangbaren Weg.

1. Sachverhalt

Die A GmbH ist eine Gesellschaft, die bis dato Produkte (Markenartikel) des D-Konzerns in Österreich und Südosteuropa vertreibt. Um eine neue Dienstleistung auf dem österreichischen Markt anbieten zu können, schließt die A GmbH mit der Konzerngesellschaft in Deutschland, der D GmbH, ei...

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