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TPI 1, Februar 2018, Seite 13

Probleme der Rechtsgrundlage für das Country-by-Country Reporting

Andreas Langer

Sollen Country-by-Country Reports (CbC-Reports) auf Basis des Amtshilfeübereinkommens automatisch ausgetauscht werden, bedarf es eines abgestimmten Vorgehens der betroffenen Finanzverwaltungen. Dazu wurde von der OECD das Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of Country-by-Country Reports geschaffen. Dieses bestimmt nicht nur den automatischen Austausch von CbC-Reports, sondern enthält auch für Steuerpflichtige relevante Nutzungsbeschränkungen. Noch bevor es mit dem VPDG eine innerstaatliche Rechtsgrundlage für Country-by-Country Reporting (CbCR) in Österreich gegeben hat, wurde dieses Abkommen für Österreich unterzeichnet. Dieser Beitrag soll die Rechtsnatur dieses Abkommens aus österreichischer innerstaatlicher Perspektive erörtern und darlegen, ob sich Rechtsunterworfene auf Vorschriften des Abkommens berufen können. Außerdem werden die Folgen einer fehlenden Kundmachung aufgezeigt.

1. Ausgangslage

Im Zuge des BEPS-Projekts der OECD/G20 und BEPS-Aktionspunkt 13 wurden die OECD-Standards im Bereich der Dokumentation von Verrechnungspreisen komplett überarbeitet. Nunmehr soll ein umfassendes Dokumentationskonzept, bestehend aus einem Master File, einem Local Fil...

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