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TPI 2, April 2021, Seite 52

Verrechnungspreisprüfungen und die „tatsächliche Verständigung“ im deutschen Steuerrecht

Martin Riegel und Gerhard Steiner

Die tatsächliche Verständigung ist ein in Deutschland fallweise eingesetztes Mittel, um einen steuerlichen Streit über schwer aufklärbare Umstände einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Von ihr wird häufig in Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren Gebrauch gemacht.

1. Rechtsgrundlagen

Im steuerlichen Massengeschäft ist das zentrale Handlungselement der Finanzbehörde der Verwaltungsakt, mit dem sie einseitig rechtsgestaltend tätig wird. Daneben gibt es aber auch kooperatives Verwaltungshandeln, nämlich die verbindliche Auskunft gemäß § 89 Abs 2 AO, die verbindliche Zusage gemäß den § 204 bis 207 AO und die sogenannte tatsächliche Verständigung, die vom Bundesfinanzhof (BFH) im Wege der Rechtsfortbildung entwickelt wurde. Die deutsche Finanzverwaltung orientiert sich für die Handhabung der tatsächlichen Verständigung an den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen und verwaltungsinternen Regelungen, die im Anwendungserlass zur Abgabenordnung niedergelegt sind.

2. Die „tatsächliche Verständigung“ in der Betriebsprüfungspraxis in Deutschland

Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (dBMF) hat bereits am ein Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet d...

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