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Erfahrungen und Zweifelsfragen zum Country-by-Country-Reporting
Das Country-by-Country-Reporting wurde international erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2016 eingeführt. Immer noch bestehen Unklarheiten bei der Auslegung verschiedener Begriffe. Dieser Artikel behandelt ausgewählte Zweifelsfragen insbesondere zu den Angaben der Anlage 1 aus unterschiedlichen Perspektiven: Nach einer Darstellung aus der Sicht der Beratungspraxis (Schröger) werden die jeweiligen Themenbereiche – vorrangig im Lichte der einschlägigen OECD- sowie BMF-Dokumente – kommentiert (Hofstätter/Kerschner/Turcan).
1. Hintergrund und aktuelle Entwicklungen
Im Rahmen des BEPS-Aktionspunkts 13 wurde das Country-by-Country-Reporting (CbCR) von der OECD im Jahr 2015 als Teil der neuen dreistufigen Verrechnungspreisdokumentation ins Leben gerufen. Auf EU-Ebene war das CbCR Anlass für eine Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC 4), um das CbCR in den EU-Mitgliedstaaten verpflichtend einzuführen und in den automatischen Informationsaustausch aufzunehmen. Per Ende Oktober 2020 haben weltweit bereits über 90 Länder die Vorschriften zum CbCR entsprechend gesetzlich umgesetzt, wobei diese Zahl noch stetig wächst. In Österreich wurde die Verpflichtung zur Erstellung und Einreichung eines Cou...