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ASoK 9, September 2017, Seite 352

Neues zum Arbeitnehmerschutz

Deregulierung im Arbeitnehmerschutz

Andrea Lechner-Thomann

Der vorliegende Beitrag behandelt die Änderungen im Zusammenhang mit dem Deregulierungsgesetz 2017 und dem ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz, welche Vereinfachungen im ASchG, ArbIG, AZG und ARG sowie im KA-AZG, KJBG und MSchG umfassen.

1. Deregulierungsgesetz 2017

Am ist das Deregulierungsgesetz 2017 mit BGBl I 2017/40 kundgemacht worden. Die für den Bereich des Arbeitnehmerschutzes relevanten Novellen sind mit in Kraft getreten.

Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 entfällt die im AZG, ARG, KA-AZG, BäckAG, MSchG, KJBG sowie HeimAG und ASchG enthaltene Verpflichtung des Arbeitgebers, in der Betriebsstätte einen Abdruck dieser Gesetze und der dazu ergangenen Verordnungen aufzulegen oder sie elektronisch zugänglich zu machen (sogenannte aushangpflichtige Gesetze).

Die Bestimmungen über die verpflichtende Auflage in Papierform sowie die elektronische Bereitstellung auf einem sonstigen Datenträger samt Ablesevorrichtung, durch geeignete elektronische Datenverarbeitung oder durch geeignete Telekommunikationsmittel entfallen.

Des Weiteren bleibt – aus europarechtlichen Gründen – die in § 17c AZG und § 22d ARG bestehende Verpflichtung für Arbeitgeber von Lenkern erhalten, die eine Möglichkeit zur Einsichtnahme in die für Lenker geltenden arbeitszeitrechtlichen Vo...

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