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ASoK 9, September 2017, Seite 345

Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt

Integrationsjahr für Asylberechtigte und Asylwerber

Andreas Gerhartl

Das Arbeitsmarktintegrationsgesetz sieht die Einführung eines verpflichtenden Integrationsjahres für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zur Beschleunigung der Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt vor. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des AMS.

1. Zweck und Zielgruppe

1.1. Zielsetzung

Das Arbeitsmarktintegrationsgesetz beinhaltet die Implementierung des Integrationsjahrgesetzes (IJG) und die Änderung des AMPFG. Ziel des IJG ist es, für die darin festgelegte Zielgruppe nach Maßgabe vorhandener finanzieller und organisatorischer Ressourcen gezielte Maßnahmen zur raschen Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu setzen.

Die Einschränkung „nach Maßgabe vorhandener finanzieller und organisatorischer Ressourcen“ verdeutlicht, dass die Entscheidung nach den vorhandenen Budgetmitteln bzw verfügbaren Kursplätzen auszurichten ist und die für die Erfüllung der anderen Aufgaben des AMS zur Verfügung stehenden Mittel dadurch nicht verkürzt werden sollen.

Die Maßnahmen sollen den Erwerb der Sprachkenntnisse beschleunigen und die Chancen einer nachhaltigen Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt verbessern, um somit die gesellschaftliche Teilhabe und die wirtschaftliche Selbste...

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