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TPI 2, April 2018, Seite 92

Entschädigung immaterieller Vermögenswerte: Auswirkungen des Updates 2017 der OECD-Verrechnungspreisleitlinien

Änderung oder Präzisierung der bisherigen Praxis?

Raoul Stocker und Patrick Schmid

Die Bestimmung der Entschädigung von immateriellen Vermögenswerten folgte bislang einer rechtlichen Betrachtungsweise. Mit Einführung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL) 2017 ändert die OECD den Schwerpunkt der rechtlichen zu einer funktionalen Betrachtungsweise (DEMPE-Funktionen). Mit dem neu gewählten Ansatz vollzieht die OECD eine Praxisänderung, die nach Auffassung der Verfasser eine rückwirkende Anwendung der OECD-VPL 2017 auf Sachverhalte vor 2017 untersagt.

1. Sachverhalt

Die Horu Ltd. ist die Muttergesellschaft eines multinationalen Konzerns und hat ihren Sitz im Staat X, einem OECD-Mitgliedstaat. Seit dem Jahr 2000 forschte die Horu Ltd. an einer Wirksubstanz zur Bekämpfung von Lymphknotenkrebs. Noch vor Erhalt der Marktzulassung verkaufte die Horu Ltd. im Jahr 2006 die Rechte an der Wirksubstanz an die Monterosa AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft mit Sitz in der Schweiz (vgl Abb 1, Transaktion 1). Der fremdvergleichskonforme Verrechnungspreis betrug 100 Mio USD, wurde mittels Discounted-Cashflow-Methode ermittelt und von den involvierten Vertragsstaaten mittels bilateralem Advanced Pricing Agreement (APA) bestätigt. Die Monterosa AG beschäftigte im Zeitpunkt d...

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