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Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
, 2022-0.171.130, BMF-AV 2022/31.
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Portugal und Österreich iSd Art 4 DBA Portugal. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von portugiesischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.