Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
TPI 2, April 2022, Seite 38

Kostenverteilungsverträge und deren Abgrenzung zu Dienstleistungsverträgen im Lichte der VPR 2021 – ist eine Neubeurteilung nötig?

Fragen und Antworten

Melanie Traindl

Das Kapitel zu Kostenverteilungsverträgen wurde im Rahmen der Erstellung der neuen österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) einem kritischen Review unterzogen. In diesem Kapitel wird ein in der Praxis vergleichsweise selten vorkommendes Konzept behandelt, welches mE vorrangig bei gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Anwendung gelangt. Nichtsdestoweniger wurden im Zuge der Überarbeitung der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien diesbezüglich einige Änderungen vorgenommen, um dieses Thema den aktuellen Entwicklungen – vor allem im Hinblick auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL) – anzupassen.

1. Was sind Kostenverteilungsverträge?

Gemäß der Definition der VPR 2021 handelt es sich bei Kostenverteilungsverträgen um

  • Vereinbarungen zwischen verbunden Unternehmen

  • zur Teilung von Beiträgen und Risiken

  • bei gemeinsamer Entwicklung, Produktion oder Beschaffung von

    immateriellen Werten,

    materiellen Wirtschaftsgütern

    oder auch Dienstleistungen,

  • welche Vorteile für alle Teilnehmer der Verträge entstehen lassen.

Die Vergütung besteht aus den wechselseitigen und anteiligen Vorteilen, die sich aus einer Bündelung der Ressourcen und Fertigkeiten ergeben. Nun wird di...

Daten werden geladen...