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Literaturhinweis
SWK-Spezial Begleitende Kontrolle
Unter anderem aufgrund der positiven Erfahrungen in den Niederlanden wurde in Österreich im Jahr 2011 ein Pilotprojekt „Horizontal Monitoring“ gestartet, an dem bis zu 17 Unternehmensgruppen mit insgesamt 250 einzelnen Unternehmen teilgenommen haben. Aufgrund des äußerst positiven Feedbacks der teilnehmenden Unternehmen und der Finanzverwaltung wurde das Horizontal Monitoring im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 in der BAO unter dem Titel „Begleitende Kontrolle“ gesetzlich verankert.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der begleitenden Kontrolle ist, dass das antragstellende Unternehmen eine bestimmte Größe aufweist (Umsatzgrenze von 40 Mio Euro), als „vertrauenswürdig“ eingestuft wird und sich zu einer proaktiven Offenlegung gegenüber dem Finanzamt bekennt. Wesentlich ist weiters das Vorhandensein eines Steuerkontrollsystems, das im Zuge einer Verordnung näher definiert wurde. Losgelöst von der begleitenden Kontrolle kommt dem Steuerkontrollsystem auch in anderen Bereichen eine große Bedeutung zu, beispielsweise für Haftungsfragen.
Unternehmensvertreter, Vertreter der Finanzverwaltung und Berater setzen sich in diesem SWK-Spezial mit den neuen Bestimmungen auseinander un...