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TPI 2, April 2019, Seite 83

Abgeltung von Gewinnen aus immateriellen Werten unter dem DEMPE-Konzept

Kathrin Schmit

Im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD lag ein wesentlicher Fokus auf der Definition und der Verrechenbarkeit von immateriellen Wirtschaftsgütern. Die OECD ist damit dem steuerpolitischen Wunsch der Mitgliedstaaten nach einer wertschöpfungsbeitragsorientierten Aufteilung von aus der Verwertung von immateriellen Wirtschaftsgütern resultierenden Gewinnen gefolgt und hat dies im überarbeiteten Kapitel VI der OECD-VPL 2017 mit dem sogenannten „DEMPE“-Konzept umgesetzt. In den OECD-VPL 2017 werden der rechtliche Eigentümer und die vertraglichen Beziehungen grundsätzlich als Ausgangspunkt für die Analyse iVm der Zuordnung von Erträgen angesehen. Der rechtliche Eigentümer hat jedoch alle verbundenen Unternehmen für die von ihnen ausgeführten DEMPE-Funktionen, dh die Entwicklungs-, Verbesserungs-, Erhaltungs-, Schutz- und Verwertungsfunktionen, die übernommenen Risiken sowie die eingesetzten Vermögenswerte fremdüblich zu vergüten.

Kategorien von immateriellen Wirtschaftsgütern

Der Begriff des „immateriellen Wirtschaftsgutes“ ist in den OECD-VPL 2017 weit gefasst. Immaterielle Werte für Verrechnungspreiszwecke können sich von immateriellen Werten für Rechnungslegungszwecke unterscheiden. Als Be...

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