DSG | Datenschutzgesetz
1. Aufl. 2018
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I. Entwicklung des Datenschutzes
Der Datenschutz ist – aus historischer Sicht – eine vergleichsweise junge Rechtsmaterie. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts kam ein grundlegendes Bewusstsein für den Schutz der Privatsphäre auf. Mit dem Staatsgrundgesetz vom 21.12.1867 wurden den Staatsbürgern in der Monarchie das unverletzliche Hausrecht und vor allem auch das Briefgeheimnis zugestanden. Die Beschlagnahme von Briefen durfte, außer im Falle einer gesetzlichen Verhaftung oder Hausdurchsuchung, nur in Kriegsfällen oder aufgrund eines richterlichen Befehles vorgenommen werden.
Es sollte beinahe ein weiteres Jahrhundert vergehen, bis die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vom erlassen wurde. Diese erste europäische verfassungsrechtliche Regelung mit Datenschutzbezug steht in Österreich seit dem Jahr 1958 in Kraft. Seitdem hat jedermann einen Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs. Alle Vertragsstaaten des Europarates haben die EMRK in ihr nationales Recht übernommen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtungen der Vertragsstaaten aus der EMRK wurde 1959 in Straßburg der Europäische Gerichtshof...