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DSG | Datenschutzgesetz
Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl

DSG | Datenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3808-9

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Bresich/Dörnhöfer/Dopplinger/Kunnert/Riedl - DSG | Datenschutzgesetz

§ 34 Allgemeine Bestimmungen

ErlAB zu § 34 idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 (1761 BlgNR 25. GP 17)

Die vorgeschlagene Bestimmung zur Umsetzung des Art. 48 der Richtlinie (EU) 2016/680 orientiert sich an bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Whistleblowing.

Die Datenschutzbehörde hat im Tätigkeitsbericht nach § 23 auch über ihre Tätigkeiten nach dem 3. Hauptstück zu berichten.

Für die Umsetzung des Art. 50 der Richtlinie (EU) 2016/680 kann sinngemäß auf die Bestimmungen des Art. 61 Abs. 1 bis 7 DSGVO verwiesen werden, da diese weitgehend inhaltsgleich sind.

Abs. 5 verweist für die Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen auf den entsprechenden 3. Abschnitt des 2. Hauptstücks. Die Verhängung von Geldbußen gemäß § 30 soll ausgeschlossen sein, da Geldbußen gegen „zuständige Behörden“ (§ 36 Abs. 2 Z 7) nicht verhängt werden können.

Anmerkungen

Zu Abs 1 und 2:

1

Aktuelle Regelungen zur Meldung von Verstößen bzw zum Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowing“) finden sich va im Finanzbereich. Siehe hierzu etwa die ausführlichen Regelungen in §§ 48i und 48h BörseG, weiters in § 40 FM-GwG und § 66 APAG.

2

Die Datenschutzkommission (, K178.274/0010-DSK/2008) hat die Genehmigung eines internen Verfahrens zur Erfa...

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