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TPI 2, April 2017, Seite 104

Einbeziehung konzerninterner Lizenzgebühren in den Zollwert

Norbert Schrottmeyer, Sophie Rojahn und Christian Strauß

Gegenstand des GE Healthcare GmbH, C-173/15, war die Klärung der Frage, ob Lizenzgebühren eines konzerninternen Lizenzvertrages in den Zollwert einzubeziehen sind.

1. Hinzurechnung von Lizenzgebühren

Der EuGH hatte die Frage auf Basis des Zollkodex (ZK) und der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) zu beurteilen, die mit vom Unionszollkodex (UZK) zusammen mit der Delegierten Verordnung und der Durchführungsverordnung (UZK-DV) abgelöst wurden. Da die relevanten Bestimmungen des ZK und der ZK-DVO zur Hinzurechnung von Lizenzgebühren vom UZK und der UZK-DV weitestgehend inhaltsgleich übernommen wurden, ist das EuGH-Urteil auch für zukünftige konzerninterne Importe von Drittlandswaren von Bedeutung. Nachfolgend werden daher an entsprechender Stelle jeweils die zollrechtlichen Vorschriften in „alter“ und „neuer“ Fassung angeführt.

Der Zollwert eingeführter Waren bestimmt sich grundsätzlich nach dem Transaktionswert, dh nach dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis, der gegebenenfalls um Berichtigungen anzupassen ist (Art 29 Abs 1 ZK bzw Art 70 Abs 1 UZK).

Im Fall einer konzerninternen Verbundenheit ist der Transaktionswert jedoch ua nur dann maßge...

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