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Auskunftsbescheide im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen
Der Auskunftsbescheid gem § 118 BAO bietet Abgabepflichtigen die Gelegenheit, eine Vorabauskunft zu steuerlichen Fragen zu erhalten und so ihre Planungssicherheit zu erhöhen. Ein Auskunftsbescheid ist jedoch nicht für alle steuerlichen Themen möglich. „Gegenstand von Auskunftsbescheiden sind Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen.“ Die Autoren beschäftigen sich in diesem Beitrag mit praxisrelevanten Aspekten bei Auskunftsbescheiden iZm Verrechnungspreisen.
1. Drei grundlegende Fragen
Im Zusammenhang mit dem Themengebiet Verrechnungspreise stellen sich regelmäßig folgende Fragen:
Was ist unter „Verrechnungspreisen“ zu verstehen?
Was ist unter „Rechtsfragen“ zu verstehen?
Woraus ist der „relevante Sachverhalt“ abzuleiten?
2. Verrechnungspreise
Unter dem Terminus „Verrechnungspreise“ sind „internationale Verrechnungspreise“ zu verstehen. Die Definition dieses Begriffs findet sich in den VPR 2010 und bedeutet, dass eine grenzüberschreitende Transaktion stattfinden muss. Bei Transaktionen im grenzüberschreitenden Bereich muss zwischen „Nahestehenden“ der Grundsatz des „dealing at arm’s length“ eingehalten werden, was dem Fremdüblichkeitsprinzip im innerstaatl...