Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
4. Aufl. 2011
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§ 123 Kapitalertragsteuer
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Anmerkung: Die Regelungen des § 123 betreffen einerseits die mit dem Übergang vom EStG 1972 auf das EStG 1988 neu eingeführten KESt-Tatbestände (s Q/Sch § 123 Rz 1 ff) sowie andererseits die Erhöhung der KESt für Zinsen von 22 auf 25 % im Jahr 1996.