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Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1808-1

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Dokumentvorschau
Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 68 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge

Christian Lenneis

LStR:Rz 1126 bis Rz 1165

Übersicht


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Rz
1.
Allgemeines
1, 2
2.
SEG-Zulagen (Abs 5)
3- 8
a)
Schmutzzulagen
6
b)
Erschwerniszulagen
7
c)
Gefahrenzulagen
8
3.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit;
Ersatzruhetag (Abs 1 und 9)
9- 11
4.
Überstundenzuschläge (Abs 1-4)
12- 17
a)
Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und
Nachtarbeit
b)
„Untertägige“ Überstundenzuschläge
c)
Nachweispflicht für Überstunden
15- 17
5.
Weiterzahlung von Zulagen und Zuschlägen (Abs 7)
6.
Veranlagungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Abs 8)

1

1. Allgemeines. Nach § 68 bleiben folgende Zulagen bzw Zuschläge bis insgesamt 360 € stfrei (Abs 1):

  • Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen („SEG-Zulagen“);

  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit;

  • die mit diesen Arbeiten zusammenhängenden Überstundenzuschläge.

Der Freibetrag von 360 € ist ein gemeinsamer Freibetrag für alle dort aufgelisteten Zulagen und Zuschläge. Wenn die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum auf Grund der besonderen Beschaffenheit der Arbeit überwiegend in die Nachtzeit fällt, steht ein um 50 % erhöhter Freibetrag (insgesamt daher 540 €) zu. Der Grundfreibetrag ist dabei zunächst durch die nicht in...

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

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