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Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1808-1

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Dokumentvorschau
Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 12 Übertragung stiller Reserven, Übertragungsrücklage und steuerfreier Betrag

Sabine Kanduth-Kristen

EStR:Rz 3861 bis Rz 3892d

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
Zweck und Regelungsinhalt
1
Voraussetzungen
1.
Persönl Voraussetzungen
6, 7
a)
Natürl Personen
6
b)
Gewinnermittlung
7
2.
Veräußertes WG (Übertragungsquelle)
8- 21
a)
Anlagevermögen
8
b)
Veräußerung
9
c)
Behaltefrist
10- 13
d)
Fristenlauf bei Rechtsnachfolge
e)
Verlängerte Behaltefrist
f)
Verkürzte Behaltefrist
16- 19
g)
Ausgeschlossene WG
20, 21
3.
Angeschafftes oder hergestelltes WG (Übertragungsziel)
22- 28
a)
Anschaffung oder Herstellung
22, 23
b)
Anlagevermögen
c)
Verwendung im Inl
d)
Ausgeschlossene WG
26- 28
Höhe und Übertragungsmöglichkeiten
1.
Stille Reserven
31- 33
2.
Übertragung
3.
AK/HK
4.
Körperl auf körperl WG/unkörperl auf unkörperl WG
5.
Steuerstundung
6.
MUerschaft
Übertragungsrücklage, stfreier Betrag
1.
Übertragungsrücklage
2.
Bestimmungsgemäße Verwendung
3.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
4.
Wahlmöglichkeiten
Geltendmachung
46, 47
Kalamitätsnutzung
51- 53

I. Zweck und Regelungsinhalt

1

§ 12 ermöglicht es, stille Reserven aus der Veräußerung von AV unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend stfrei zu belassen. Der Veräußerungserlös soll ertragsteuerl unbelastet für (Re)...

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

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