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TPI 2, April 2023, Seite 69

Wer fragt, gewinnt! Auskunftsbescheide bei sich ändernden Rahmenbedingungen

Ausgewählte Aspekte aus dem Blickwinkel der Beratung iVm dem Erkenntnis des

Gerhard Steiner und David Schedlbauer

Im Erkenntnis des , ging es einerseits um die Frage der Bindungswirkung iVm einem Auskunftsbescheid, obwohl ein bereits verwirklichter Sachverhalt vorlag. Andererseits lagen nach Ansicht der Finanzverwaltung auch wesentliche Änderungen zum beantragten Sachverhalt vor, welche die Bindungswirkung des Auskunftsbescheides in Frage stellen würden.

In diesem Beitrag wird zum einen der Frage nachgegangen, unter welchen Umständen eine „wesentliche“ Änderung des Sachverhalts gegenüber dem Antrag auf Erteilung eines Auskunftsbescheides iSd § 118 BAO vorliegt. Zum anderen wird analysiert, ob zB bei Dauersachverhalten aufgrund von Änderungen der Marktverhältnisse die Frage nach der Angemessenheit der Höhe nach ein für sich gesondert zu beurteilendes – noch nicht verwirklichtes – Sachverhaltselement darstellen kann und daher ein Antrag iSd § 118 BAO legitim ist.

1. Dem BFG-Erkenntnis zugrunde liegender Sachverhalt

Dem BFG-Erkenntnis vom , RV/7102553/2021, lag nachfolgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Grundsatzvertrags wurden zwei Gesellschafterdarlehen von der beschwerdeführenden Partei begeben, wobei für eines dieser Darlehen (Darlehen II) ein Antrag auf Erteilung einer...

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