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Update aus der Verwaltungspraxis
2. Wartung der Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen iZm der COVID-19-Pandemie
Info des 2021-0.065.761.
Diese Info des Bundesministeriums für Finanzen widmet sich Fragen der Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen im Kontext der COVID-19-Pandemie, die an das BMF herangetragen wurden. Es ist beabsichtigt, diese Info regelmäßig zu warten, um allfällige neue Entwicklungen in die Info aufzunehmen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
Die Info des 2020-0.459.612, wird aufgehoben und durch diese Info ersetzt. Insbesondere wurde die alte Info durch Verweise auf die Guidance des OECD-Sekretariats ergänzt (OECD, Updated Guidance on Tax Treaties and the Impact of the COVID-19 Pandemic []).
Zu DBA mit einer Art 15 OECD-MA entsprechenden Regelung (Besteuerung nach dem Tätigkeitsortsprinzip) wurde ergänzt:
„Mit dem AbgÄG 2020 (BGBl I 2019/91) wurde eine Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug für ausländische Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in Österreich ab dem Kalenderjahr 2020 gesetzlich vorgesehen. Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wird diese Verpflichtung jedoch beseitigt. Demnach gibt es keinen verpflichtenden Lohnsteuerabzug, der Lohnsteuerab...