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TPI 1, Februar 2017, Seite 22

Ist öffentliches Country-by-Country-Reporting mit den EU-Grundrechten vereinbar?

Viktoria Wöhrer

BEPS-Aktionspunkt 13 sieht vor, dass multinationale Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio Euro einen Country-by-Country-Report (CbCR) erstellen müssen. Dieser CbCR sollte allerdings nur den Finanzverwaltungen und nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Diskussionen in der EU über einen Vorschlag der Europäischen Kommission für öffentliches CbCR deuten jedoch darauf hin, dass CbCR zukünftig auch öffentlich verfügbar sein könnten. Das französische Verfassungsgericht hat eine verfrühte Umsetzung in Frankreich allerdings für verfassungswidrig erklärt. In einem aktuellen Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft wurde auf das französische Urteil mit einer Einschränkung der Offenlegungspflicht reagiert.

1. Hintergrund

Multinationale Konzerne nutzen vielfältige Möglichkeiten zur Steuerplanung, insbesondere auch solche, die sich durch Unterschiede der nationalen Steuerregelungen und der Steuerbelastungsniveaus ergeben, um ihre effektive Steuerbelastung zu reduzieren. Eine Studie des Europäischen Parlaments schätzte die Steuermindereinnahmen in der EU aufgrund solcher Steuervermeidungsstrategien multinationaler Konzerne auf 50 bis 70 Mrd Euro. Me...

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