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Der „Benefits Test“ bei Konzernverrechnungen
Konzernumlage – Angemessenheit aus der Sicht des Leistungsempfängers
Die Nichtanerkennung (dem Grunde oder der Höhe nach) von Verrechnungen im Rahmen von Konzernumlagen, Management Fees oder ähnlichen Dienstleistungsverrechnungen durch Steuerverwaltungen nimmt zu. Neben Strafzuschlägen führt eine Nichtanerkennung regelmäßig auch zu Doppelbesteuerungen. Um das Risiko von langen, kostenintensiven Steuerprüfungsverfahren und möglicherweise (unnötigen) Liquiditätsabflüssen hintanzuhalten, sollte bereits im Rahmen der Dokumentation besonderes Augenmerk auf den „Benefits Test“ gelegt werden. Um den Test aus Sicht jener Finanzverwaltung, in welcher der Leistungsempfänger ansässig ist, zu bestehen, bedarf es fundierter Informationen über länderspezifische Besonderheiten. Die Berufung auf OECD-Standards ist zwar hilfreich, ist jedoch (leider) nicht immer eine Garantie für die Anerkennung der Verrechnungen!
1. Grundsätzliches
Grenzüberschreitende Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen sind in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus von Steuerprüfungen gerückt. Der BEPS-Aktionsplan sah als vorrangiges Ziel den „Schutz vor gängigen Zahlungsarten, mit denen die Besteuerungsgrundlage geschmälert wird“, vor. Die Steuerexperten der OECD stuften in di...