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ASoK 10, Oktober 2020, Seite 399

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zum Ausschluss der Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt

Dem EuGH werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist mit Art 31 Abs 2 GRC und Art 7 der Arbeitszeit-Richtlinie eine nationale Vorschrift vereinbar, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende (letzte) Arbeitsjahr nicht gebührt, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig einseitig das Dienstverhältnis beendet („Austritt“)?

2. Wenn diese Frage verneint wird:

2.1. Ist dann zusätzlich zu prüfen, ob der Verbrauch des Urlaubs für den Arbeitnehmer unmöglich war?

2.2. Nach welchen Kriterien hat diese Prüfung zu erfolgen? – (§ 10 Abs 2 UrlG; Art 31 Abs 2 GRC; Art 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl L 299 vom , S 9)

„A. bis F. ...

G. Begründung der Vorlagefragen:

1. Der EuGH hat sich bislang noch nicht dazu geäußert, ob (und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen) ein Arbeitnehmer, welcher ohne wichtigen Grund vorzeitig das Dienstverhältnis einseitig aufgelöst und damit Vertragsbruch begangen hat („unberechtigter Austritt“), nach Unionsrecht einen Anspruch auf Ersatzleistung für unverbrauchten Urlaub haben muss. Nach österreichischer Gesetzeslage (§ 10 Abs 2 UrlG) hat der Arb...

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