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Die Preisvergleichsmethode ist auch für Konzernfinanzierungen den anderen Verrechnungspreismethoden vorzuziehen
In seinem Urteil vom , I R 4/17 V, hat der deutsche Bundesfinanzgerichtshof (BFH) grundlegende Aussagen zu der richtigen Wahl der Verrechnungspreismethode bei Finanzierungen getroffen, die nicht nur für Finanzierungen, sondern allgemein für alle Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen Bedeutung haben.
1. Vom BFH beurteilter Sachverhalt
Dem Urteil des BFH liegen unbesicherte Konzernfinanzierungen durch eine substanzschwache, niederländische Konzernfinanzierungsgesellschaft, die nicht am Markt auftritt und einer Niedrigbesteuerung unterliegt, zugrunde. Die Finanzierungsgesellschaft war durch Eigenkapital und unabhängig aufgenommenes Fremdkapital finanziert.
2. Urteil der Vorinstanz – Finanzgericht Münster
Das Finanzgericht Münster (FG Münster) hat den Fall als Vorinstanz entschieden und kam zu dem Ergebnis, dass eine Finanzierung von einer substanzschwachen konzerninternen Finanzierungsgesellschaft, die nicht am Markt auftritt, nicht mit Bankfinanzierungen verglichen werden kann und in der Regel daher die Kostenaufschlagsmethode auf derartige Finanzierungen anzuwenden ist.
Allgemein sagt das Urteil des FG Münster, dass die Preisvergleichsmethode nicht vorrangig a...