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ASoK 10, Oktober 2020, Seite 398

Erste Gesetzesbeschlüsse nach der Parlamentspause

Gerda Ercher-Lederer

Neben dem COVID-19-Gesetzespaket hat der Nationalrat in seiner ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause zahlreiche Gesetzesbeschlüsse gefasst. Im Folgenden wird im Wesentlichen auf den monatlichen Bildungsbonus für Arbeitslose und die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar 2021 eingegangen.

1. Einführung eines Bildungsbonus zum Arbeitslosengeld

Rechtsgrundlage: Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird.

Gemäß § 20 Abs 7 AlVG gebührt für Schulungsmaßnahmen im Auftrag des AMS, die im Zeitraum ab bis spätestens beginnen und mindestens vier Monate dauern, zusätzlich zum täglichen Arbeitslosengeld und zum Zusatzbetrag (§ 20 Abs 6 AlVG) ein Bildungsbonus in der Höhe von 4 Euro täglich. Wenn bereits eine Zuschussleistung in größerer Höhe vom Träger der Einrichtung gewährt wird und daher kein Zusatzbetrag gebührt, steht auch kein Anspruch auf einen Bildungsbonus zu. Diese Maßnahme tritt mit in Kraft und mit außer Kraft.

2. Verlängerung der Sonderbetreuungszeit

Rechtsgrundlage: Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird.

Das Instrument der Sonderbetreuungszeit gemäß § 18b Abs 1 AVRAG ermöglicht Arbeitnehmern, bei Bedar...

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