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TPI 3, Juni 2020, Seite 137

Verbundenheit und Fremdvergleich in Zeiten von COVID-19 am Beispiel des österreichischen § 6 Z 6 lit a EStG

Anmerkungen aus theoretischer Sicht und praktische Implikationen

Daniel Zehetner

Seit Jahresbeginn 2020 hält die „COVID-19-Krise“ zuerst die Volksrepublik China und später die ganze Welt in Atem. Der Zusammenbruch von Warenflüssen, Verwerfungen auf den Finanzmärkten und letztlich der Shutdown des öffentlichen Lebens in vielen Ländern waren die Folgen des Ausbruchs einer globalen Pandemie durch einen neuartigen Coronavirus. Auf Basis der geltenden österreichischen Rechtsvorschriften werden in diesem Artikel die Begriffe „Verbundenheit“ und „Fremdvergleich“ analysiert und praktische Folgen für den Bereich der Verrechnungspreise in Zeiten der aktuellen Pandemie abgeleitet.

1. Rechtsgrundlagen und Problemstellung

Innerstaatliche Rechtsgrundlage stellt § 6 Z 6 lit a EStG dar, internationale „Rechtsgrundlage“ ist Art 9 Abs 1 OECD-MA. Aus diesen Rechtsgrundlagen, die grundsätzlich als deckungsgleich in der Interpretation angesehen werden, ergibt sich, dass sich „verbundene“ Unternehmen bei der Bewertung ihrer Leistungsbeziehungen für steuerliche Zwecke „fremdüblich“ zu verhalten haben. Die Festsetzung des „fremdüblichen“ Preises ist damit zentrale Aufgabe des Bereichs der Verrechnungspreise.

§ 6 Z 6 lit a EStG

„Werden Wirtschaftsgüter eines im Inland gelegenen Betriebes (Betriebsstätte) ins Ausland in einen...

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