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Mehrwertsteuer: Lieferung eines Grundstücks, das zum Zeitpunkt der Lieferung mit einem funktionsfähigen Gebäude bebaut ist, ist keine Lieferung eines Baugrundstücks
Art 12 Abs 1 Buchst a und b, Art 12 Abs 2 und 3 sowie Art 135 Abs 1 Buchst j und k MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass die Lieferung eines Grundstücks, das zum Zeitpunkt dieser Lieferung mit einem Gebäude bebaut ist, nicht als Lieferung eines „Baugrundstücks“ eingestuft werden kann, wenn dieser Umsatz wirtschaftlich unabhängig von anderen Leistungen ist und mit diesen keinen einheitlichen Umsatz bildet, selbst wenn die Parteien beabsichtigten, das Gebäude vollständig oder teilweise abzureißen, um Platz für ein neues Gebäude zu schaffen.
( KPC Herning, C-71/18)