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Mehrwertsteuer: Berichtigung der Bemessungsgrundlage auch dann möglich, wenn der Schuldner nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig ist
Art 90 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er einer innerstaatlichen rechtlichen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, wonach der Steuerzahler bei vollständiger oder teilweiser Nichtbezahlung eines aus einem mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz geschuldeten Betrags durch seinen Schuldner keine Berichtigung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage durchführen kann, wenn der Schuldner nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig ist.
( A-PACK CZ s. r. o., C-127/18)